Meldung der Inbetriebnahme Zur optimalen Darstellung des Formulars ist aktiviertes JavaScript erforderlich! For an optimal representation of the form activated JavaScript is required! Meldung der Inbetriebnahmefür das Baugrundstück (postalische Anschrift) Straße* Haus-Nr.* Postleitzahl* Ort* Bitte auswählenHalle (Saale)SchkopauKabelsketalGemarkung/Flur/Flurstück* Nutzungsart* Wohnraum GewerbeMischnutzungKundennummer Grundstückseigentümer*inAnrede* Bitte auswählenHerrFrauDr.Vorname* Name* Straße* Hausnr.* PLZ* Ort* Telefon* E-Mail-Adresse* Angaben für Gewerbetreibende1. Allgemeine Angaben des Indirekteinleiters Indirekteinleiter = Abwassereinleitung in das öffentliche Kanalnetz) Unternehmen* Anzahl der Beschäftigten* Beginn der täglichen Arbeitszeit* Ende der täglichen Arbeitszeit* Arbeitstage pro Woche* Arbeitstage pro Jahr* Bitte machen Sie Angaben zur Betriebsweise: Schichtbetrieb Saisonbetrieb Chargenbetrieb Branchenbezeichnung* Kurzbeschreibung des Unternehmens* 2. Einteilung in Produktionsarten Welche der nachfolgenden Produktionsarten sind in Ihrem Unternehmen vorhanden? Metalloberflächenbehandlung* Mechanische Werkstatt* Gastronomie/Kantine* Chemische Reinigung* Abwasserbehandlungsanlage* Lackiererei* Tankstelle* Wäscherei* LKW/KFZ-Waschplatz* LKW/KFZ-Werkstatt* Behälterreinigung* Flaschenreinigung* Druckerei* Klima-, Kühlanlagen* Filmentwicklung* Abfallbeseitigung* Labor (chemisch)* Spänelager* Dentallabor* Metzgerei/Fleischverarbeitung* Sonstige Betriebsart:* Haben Sie eine Einleitgenehmigung bei der unteren Wasserbehörde beantragt?* JaNeinBitte Kopie des Bescheids beifügen: 3. Analysedaten Wurden bereits Abwasseruntersuchungen durchgeführt?* JaNeinBitte Kopie des Bescheids beifügen: 4. Stoffdaten Einsatzstoffe mit Wassergefährdungsklasse 1 - 3: Bitte geben Sie verwendete Einsatzstoffe mit Namen/Stoffbezeichnung, Menge pro Jahr und Lagermenge an.* Bitte geben Sie Abfälle/Rückstände mit Namen/Stoffbezeichnung, Menge pro Jahr und Lagermenge an.* 5. Abwasserbehandlung 5a. Sind Abscheideranlagen vorhanden?* JaNeinSchlammfang* Ölabscheider* Ölabscheider mit Schlammfang* Koaleszenzabscheider mit Schlammfang* Fettabscheider* Stärkeabscheider* Sonstiges* 5b. Sind Abwasservorbehandlungsanlagen vorhanden?* JaNeinNeutralisation* Cyanid-Entgiftung* Nitrit-Entgiftung* Flockung/Fällung* Cadmiumreduktion* Flotation* Sedimentation* Emulsionsspaltung* Chromat-Entgiftung* Biologische Anlage* Sonstiges* Weitere Gewerbe Sollten Sie Angaben für weitere Gewerbe machen wollen, nutzen Sie bitte das Formular "Meldung von Indirekteinleitern". Meldung SchmutzwassereinleitungHiermit zeige ich an, dass Schmutzwasser von o.g. Grundstück seit dem* in den öffentlichen Kanal* über einen Kontrollschachtdirektüber eine Kleinkläranlageeingeleitet wird. Meldung NiederschlagswassereinleitungDie Einleitung in den öffentlichen Kanal erfolgt* direkt.über einen Kontrollschacht.gar nicht.Hiermit zeige ich an, dass Niederschlagswasser von o.g. Grundstück seit dem* eingeleitet wird. Meldung NiederschlagswassernutzungAuf o.g. Grundstück wird seit dem eine Niederschlagswassernutzungsanlage zur Nutzung des Niederschlagswassers im Haushalt, z.B. zur Toilettenspülung, betrieben. Stand des Nachspeisewasserzählers in m³: Stand des Ausgangswasserzählers in m³: Angaben zum WasserzählerDer Wasserzähler hatte am Tag der Anbindung folgenden Stand in m³:* Wasserzähler-Nummer:* Meldung der InbetriebnahmeHinweis: Zwecks Überprüfung der Fertigstellung der privaten Grundstücksentwässerungsanlage ist mit dem Anschlusswesen der HWS unter (0345) 5 81 - 67 02 oder - 67 03 von montags bis freitags in der Zeit von 6.30 Uhr bis 8.00 Uhr durch den Grundstückseigentümer*innen oder die Anschlussnehmer *innen ein Termin zu vereinbaren. Sollte sich eine Änderung der Gewerbetreibenden ergeben, ist eine Meldung an indirekteinleiter@hws-halle.de zwingend notwendig. Zur Prüfung müssen alle Teile der privaten Grundstücksentwässerungsanlage zugänglich sein. Die Überprüfung erfolgt gemäß § 11 (8) der gültigen „Allgemeinen Entsorgungsbedingungen Abwasser der HWS in der Stadt Halle (Saale)“ (AEB-A). Gemäß § 11 (10) AEB-A sind Eigentümer*innen und Besitzer*innen verpflichtet, den Beauftragten der HWS Zugang zu verschaffen, Auskünfte zu geben, Einblick zu gewähren und Hilfestellung zu leisten, soweit sie erforderlich ist, um die Prüfung zu ermöglichen. Diesbezüglich ist insbesondere zu gewährleisten, dass die Abdeckungen der Schächte von Vorbehandlungsanlagen, Niederschlagswasserspeicher- bzw. Rückhalteanlagen sowie der durch Schwerlastverkehr befahrbaren bzw. verschlossenen Übergabeschächte durch deren Beauftragte im Rahmen der Prüfung entfernt werden. Hinweise zum Datenschutz finde Sie hier. Captcha aktualisierenAudio abspielenInbetriebnahme melden