Geschäftskunden
Für unsere Geschäftskunden bieten wir ein erweitertes Behältersystem. Ihnen stehen zusätzlich die rote Tonne, die Umleerbehälter sowie die Speiserestetonne zur Verfügung.
-
Rote Tonne
In die rote Tonne gehören:
unbehandeltes Holz, Kork, Astwerk, Textilien, textile Bodenbeläge,
Kunststoffverpackungen, Verbundverpackungen, gemischte Verpackungen
(restentleert), Kunststoffabfälle, PE-Behälter, Folien, Papier, Pappe,
Kartonagen, Gummiabfälle und Styropor (das Material muss trocken sein)
In die rote Tonne gehören nicht:
Glas, Keramik, mineralische Bauschutte, Altholz mit schädlichen Verunreinigungen, Metalle wie z.B. Konservendosen, Getränkedosen, Verschlüsse, Alu-Schalen, PVC-Bodenbeläge, Grünschnitt, Speisereste, Bioabfälle und weitere organische Abfälle, Restmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Schadstoffe, Elektroschrott, Elektrogeräte, flüssige und feuchte Abfälle
Größe 240l:
Höhe: 107,5 cm
Breite: 58,5 cm
Tiefe: 77,5 cmGröße 1.100l:
Höhe: 153 cm
Breite: 136 cm
Tiefe: 122 cm -
Umleerbehälter
Mit unseren Umleerbehältern können Sie in großer Menge Papier, Pappe,
Kartonage, Folie, Restmüll oder Gewerbeabfälle entsorgen. Die Umleerbehälter
unterliegen keinen Turnus und können jederzeit bestellt werden.
2,5m³
Höhe: 148,5 cm
Breite:182 cm
Tiefe:145 cm5m³
Höhe: 148,5 cm
Breite: 182 cm
Tiefe: 270 cm -
Speiserestetonne
In die Speiserestetonne gehören:
- Reste von gekochten oder anderweitig gegarten Lebensmitteln tierischen Ursprungs wie Fleisch, Knochen, Eier, Milch, Milcherzeugnisse, Fisch etc.
- Reste von nicht gegarten Speisen tierischen Ursprungs wie z. B. Hackfleisch
- Küchenabfälle tierischen Ursprungs wie z. B. Eierschalen, Knochen
- gebrauchte Speiseöle und -fette
In die Speiserestetonne gehören nicht:
- Nach der EG-Verordnung über tierische Nebenprodukte sind folgende Produkte keine Speisereste: Bäckereiprodukte, Teigwaren, Süßwaren und ähliche Produkte, die weder Fett, noch Milch oder Eier als charakteristischen Hauptbestandteil sowie keine Fleischbestandteile enthalten.
- Abfälle anderer Abfallfraktionen (Restmüll, Gelbe Tonne, Blaue Tonne, Braune Tonne, Rote Tonne).
Zur Lagerung und Entsorgung von Speiseresten:
Speisereste und Speiseöle und -fette sind getrennt von Lebensmitteln sowie von anderen Abfällen bis zur Abholung aufzubewahren und entsprechend zu kennzeichnen. Sie sind getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern und einer Verwertung zuzuführen.
Speisereste und Speiseöle und -fette dürfen nicht mit anderen Abfallfraktionen (z. B. Restmüll, Papier/Pappe usw.) vermischt und an Nutztiere verfüttert oder zur Verfütterung an Nutztiere abgegeben werden (gilt auch für Speiseabfälle aus privaten Haushalten).
Speisereste und Speiseöle und -fette dürfen ausschließlich von dafür registrierten Entsorgungsunternehmen eingesammelt bzw. abgeholt werden. Die Nachweise zur Abholung sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren und ggf. vorzulegen.
Speisereste müssen so gelagert werden, dass der Zutritt von unbefugten Personen oder Tieren ausgeschlossen wird.
120 Liter
Höhe: 94,5 cm
Breite: 48 cm
Tiefe: 57 cm -
Unterfluranlagen
Die HWS berät Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, -genossenschaften und -gesellschaften über die Anschaffung und begleitet den Prozess bis zur Inbetriebnahme vollumfänglich.
Vorteile von Unterfluranlagen:
- optisch ansprechendes Design wertet Wohnumfeld auf
- Platzeinsparung durch unterirdische Verbauung in bis zu drei Metern Tiefe
- Erreichbarkeit durch verbesserte und niedrige Greif-und Bedienhöhe
- persönliches Zugangssystem, um Fremdbenutzung auszuschließen
- verminderte Geruchsbelästigung
- Verhinderung von Vermüllung - da keine Entsorgung von sperrigem Abfall möglich ist
- Reduktion von Brandgefahren und Vandalismus
Die HWS bietet neben der Koordination, Prozessbegleitung und der Beratung zum idealen Standplatz auch:
- die Berechnung von Behältervolumen und Kosten
- die Behälterplanung
- Kommunikation an Mieterinnen und Mieter bei der Inbetriebnahme
- die technische Einweisung